Elektronischer Datenaustausch mit der Finanzverwaltung

Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform ändert sich das Verfahren der Bereitstellung der Daten aus dem Grundsteuermessbescheid. Die Übermittlung der Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden erfolgt zukünftig ausschließlich in elektronischer Form über das Verfahren ELSTER-Transfer.

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