Mit Datum vom 12.05.2023 hat das Innenministerium per Erlass Hinweise zum kommunalen Cashpooling veröffentlicht.

Erstmal werden damit auf Basis der haushaltsrechtlichen Regelungen einheitliche Standards für eine gemeinschaftliche Nutzung von Liquiditätsüberschüssen durch Kommune und Konzerngesellschaften gesetzt. Erste Stellungnahmen aus dem Bereich größerer Städte deuten bereits darauf hin, dass damit der praktischen Anwendung und Umsetzung im Vergleich zu bisher geübter Praxis Grenzen gesetzt werden. Das Thema Cashpooling ist auch als Vortragsthema mit Praxisbeispielen für die Jahreshauptversammlung in Celle geplant.

Mit einem weiteren Thema zur Liquiditätsversorgung von Konzerngesellschaften durch die Kommune befasst sich das Innenministerium aktuell. Geplant ist eine rechtliche Verstetigung der bisher nur unter die Experimentierklausel des § 181 NKomVG fallende Konzernfinanzierung, die Rechtsänderungen in den §§ 120, 121 NKomVG zur Folge haben wird. Hier gibt es unter den beteiligten Kommunen bereits erste Abstimmungsgespräche unter Beteiligung des Nds. Städtetags.

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