Kurzüberblick: Die Höhe von 6 % für die Verzinsung von Steuernachforderungen bzw. Steuererstattungen ist verfassungswidrig. Für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2019 ist eine gesetzliche Neuregelung zu treffen. Eine Rückwirkung auf Steuerfestsetzungen mit Verzin-sungszeiträumen vor dem Jahr 2019 besteht nicht.

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