Satzung des Fachverbandes

in der Fassung vom 11.05.2017

Diese Satzung ist mit dem Tage nach der Beschlussfassung durch die Hauptsversammlung in Kraft. Die Feststellung und förmliche Inkraftsetzung erfolgt durch den Vorsitzenden und ist den Mitgliedern bekannt zu geben. Die bisherige Satzung tritt mit dem selben Tage außer Kraft.

Beschlossen wurde die neue Satzung in der Hauptversammlung am 11. Mai 2017 in Wallenhorst.